Mit dem Virtuellen Netzwerk wollen wir Mitgliedern der CDU Hessen, die nicht mehr in Hessen wohnen und arbeiten, eine Möglichkeit bieten, ihre politische Arbeit für und mit der CDU Hessen fortzusetzen. Die Mitgliedschaft und aktive Mitarbeit in einem klassischen Parteiverband setzt normalerweise einen Wohnsitz oder zumindest einen Arbeitsplatz in diesem Verband voraus. Aufgrund der heute gerade im akademischen und beruflichen Umfeld ständig geforderten Mobilität und Flexibilität lässt es sich oft nicht umgehen, sowohl den Wohnort als auch den Arbeitsplatz mehrfach zu wechseln. Dieser Umstand und die zeitlichen Anforderungen erschweren bisher vielen Menschen die Teilhabe an der politischen Arbeit.
Bei dem neuen Internet-Verband der CDU Hessen kann sich nun aber jeder engagieren, der der CDU Hessen angehört und seinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz derzeit nicht in Hessen hat. Eingeladen sind außerdem auch alle Interessierten, die in Hessen leben oder arbeiten und Mitglieder in einem Verband in Hessen sind, sich einzubringen und mitzudiskutieren.
Das Virtuelle Netzwerk ist eine neugeschaffene Plattform, auf deren Basis die Mitglieder sich in einem virtuellen Raum austauschen und miteinander diskutieren können aber auch der tatsächlichen politischen Arbeit, wie im heimischen Stadt- oder Gemeindeverband, nachgehen. Die Mitglieder wählen einen Vorstand und halten Mitgliederversammlungen ab. Es werden Delegierte gewählt, die als Vertreter des neuen Verbandes zu den Landesparteitagen der CDU Hessen eingeladen werden. Dies ist eine politische Innovation, die bisher keine der etablierten Parteien in Deutschland zu bieten hat. Die CDU Hessen beweist damit ihre Offenheit für neue, kreative Ansätze der politischen Willensbildung im Zeitalter der elektronischen Kommunikation.
Mit der Konstituierung des Virtuellen Netzwerks am 8. Juni 2016, hat die Umsetzung dieses Projekts mit großem Engagement begonnen. In dieser Aufbauphase ist es besonders wichtig, Ideen und Anregungen einzubringen.
Der innovative Internet-Verband ist in der Satzung der CDU Hessen, welche am 01.10.2013 in Kraft getreten ist, in den §§ 102 ff. verankert. Das Virtuelle Netzwerk muss aus mindestens fünf ordentlichen Mitgliedern bestehen. Ordentliche Mitglieder sind solche, die zum Zeitpunkt ihrer Mitgliedschaft nicht in Hessen wohnen und arbeiten; dies sind also diejenigen, an die sich das Angebot in erster Linie richtet. Um aber allen die Möglichkeit zu geben mitzumachen, können dem Virtuellen Netzwerk auch außerordentliche Mitglieder angehören, das heißt solche, die in Hessen einem Stadt- oder Gemeindeverband angehören.
Die Mitgliederversammlung ist nach den Bestimmungen der Satzung das Beschlussorgan des Virtuellen Netzwerks. Sie beschließt über alle das Virtuelle Netzwerk berührenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und wählt den Vorstand ebenso wie die als Vertreter zu den Landesparteitagen der CDU Hessen zu entsendenden Delegierten. Zur weiteren Ausgestaltung wurde eine Geschäftsordnung erlassen, die die Abläufe der Mitgliederversammlungen und der abzuhaltenden Wahlen regelt.